Der Claim
„NMN aktiviert Ihre Langlebigkeitsgene und verlängert Ihr Leben.”
Solche Formulierungen finden sich häufig im Longevity-Marketing. Für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel sind sie in der EU besonders heikel, weil sie eine weitreichende Gesundheitswirkung versprechen, die nicht zugelassen ist.
Was die Studien zeigen
Tierstudien: interessant, aber nicht übertragbar
Die bekannte Studie von Mills et al. (2016) zeigte bei alten Mäusen Verbesserungen in einzelnen altersbezogenen Parametern. Solche Ergebnisse sind wissenschaftlich relevant, lassen sich aber nicht direkt auf Menschen oder auf eine echte Lebensverlängerung übertragen.
Humanstudien: deutlich schwächer
Die bisher verfügbaren Humanstudien zeigen vor allem:
- Anstiege bestimmter NAD+-Metaboliten im Blut
- einzelne Veränderungen metabolischer Marker in ausgewählten Gruppen
- keine Daten zur Lebensverlängerung
Das zentrale Problem
Lebensverlängerung ist beim Menschen weder in vorhandenen NMN-Studien untersucht noch plausibel kurzfristig nachweisbar. Wer aus Tierdaten sofort einen Claim zur Lebensverlängerung ableitet, überspringt mehrere Ebenen wissenschaftlicher Unsicherheit.
Was EFSA und Behörden dazu sagen
- EFSA: Für NMN gibt es keinen zugelassenen Health Claim.
- Regulatorisch allgemein: Aussagen zur Lebensverlängerung oder zu “Langlebigkeitsgenen” sind für Nahrungsergänzungsmittel in der EU nicht frei verwendbar.
Unser Urteil
Übertrieben. Die Grundidee rund um NAD+-Stoffwechsel und Alterung ist ein legitimes Forschungsfeld. Der direkte Claim, NMN verlängere beim Menschen das Leben, ist jedoch nicht belegt und rechtlich als Werbeaussage nicht haltbar.