MikroScore
Marketing claims, evidence checked

Claims-Check

„Claim-Check: Gefilterter Kaffee, Espresso und Cholesterin"

✓ Belegt Papierfilter halten die cholesterinerhöhenden Diterpene Cafestol und Kahweol zuverlässig zurück. Der Unterschied bei der Diterpen-Exposition gegenüber ungefilterten Methoden ist gut dokumentiert; daraus folgen aber keine zugelassenen EU-Health-Claims.

Der Claim

„Gefilterter Kaffee ist besser fürs Herz als Espresso – wegen des Cholesterins.”

Diese Aussage kursiert in Ernährungskreisen häufig als Faustregel. Als werbliche Gesundheitsaussage für Lebensmittel wäre sie in der EU aber zu weitgehend formuliert.

Was die Studien zeigen

Die Mechanik: Cafestol und Kahweol

Kaffee enthält die Diterpene Cafestol und Kahweol. Diese Substanzen sind in der Literatur mit höheren LDL-bezogenen Blutwerten assoziiert und gelten als plausibler Mechanismus hinter Unterschieden zwischen Brühmethoden.

Quantifiziert: Pro 1 mg täglicher Cafestol-Einnahme wurde in älteren Arbeiten ein LDL-Anstieg von ungefähr 0,19 mg/dL beschrieben. Das ist ein Studienbefund zum Marker LDL – kein zugelassener Health Claim.

Brühmethoden im Vergleich

Die zentrale Frage ist: Wie viel Cafestol landet im Becher?

MethodeCafestol-Konzentration
Papierfilter (Drip)~11 mg/L (sehr niedrig)
Espressovariabel, oft 200–500 mg/L
French Pressmittel bis hoch
Skandinavischer Kochkaffeebis 939 mg/L (sehr hoch)
Bürokaffeemaschine (Metallfilter)oft mehrfach höher als Papierfilter

Papierfilter sind entscheidend: Sie halten Cafestol und Kahweol physikalisch zurück. Metallfilter (French Press, viele Büromaschinen) tun das deutlich schlechter.

Wie groß ist der Effekt?

Eine 2025 erschienene Analyse (Iggman et al.) modellierte, dass der Austausch von metallgefiltertem Bürokaffee gegen papiergefilterten Kaffee LDL-bezogene Unterschiede in einer Größenordnung von rund 0,58 mmol/L erklären könnte. Solche Modellierungen sind interessant, aber keine zugelassenen Aussagen zur Verringerung eines Krankheitsrisikos.

Zum Vergleich mit anderen Ernährungsmaßnahmen taugt das nur eingeschränkt: Unterschiedliche Studien, Populationen und Endpunkte lassen sich nicht 1:1 gegeneinander ausspielen.

Espresso: Nicht so schlimm wie Kochkaffee – aber meist diterpenreicher als Papierfilter

Espresso liegt zwischen den Extremen. Die Konzentration an Cafestol ist im Espresso teils hoch, die Portionsgröße ist aber klein (25–30 ml statt 200 ml). Wer regelmäßig mehrere Espresso pro Tag trinkt, nimmt im Schnitt dennoch mehr Diterpene auf als bei derselben Zahl Tassen papiergefilterten Kaffees.

Eine norwegische Studie (Christensen et al. 2022, Open Heart) fand bei regelmäßigem Espressokonsum eine Assoziation mit höheren Cholesterinwerten – insbesondere in bestimmten Subgruppen. Das ist ein epidemiologischer Befund, keine Therapieempfehlung.

Was EFSA dazu sagt

Die EFSA hat bisher keinen spezifischen zugelassenen Health Claim zu Brühmethoden von Kaffee und Cholesterin veröffentlicht. Die Studienlage zu Cafestol/Kahweol ist wissenschaftlich interessant, darf aber nicht einfach in einen werblichen „herzgesünder“-Claim übersetzt werden.

Unser Urteil

Belegt – als Studienbeobachtung, nicht als Health Claim. Der Unterschied zwischen gefiltertem und ungefiltertem Kaffee in Bezug auf die Diterpen-Exposition ist gut dokumentiert, ebenso der Zusammenhang mit LDL-bezogenen Markern. Für die rechtliche Kommunikation in Deutschland/EU sollte man aber bei einer nüchternen Studienbeschreibung bleiben und keine Aussagen zur Verringerung eines Herz-Kreislauf-Risikos ableiten.

Praktisch heißt das: Wer seine Kaffeezubereitung überdenken möchte, findet in Papierfiltern eine diterpenärmere Zubereitungsform. Medizinische Entscheidungen bei auffälligen Blutfetten gehören trotzdem in die ärztliche Begleitung.

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite bewertet eine verbreitete Aussage redaktionell. Sie macht keine zulässigen Health Claims im Sinne der VO (EG) Nr. 1924/2006 und ersetzt keine medizinische Beratung. Aussagen zu Studien, Biomarkern oder Mechanismen sind als Einordnung der Evidenz zu verstehen, nicht als Empfehlung zur Behandlung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten.
Rechtlicher Kontext: Auch wenn einzelne Studien positive Effekte beschreiben, sind daraus nicht automatisch werblich zulässige gesundheitsbezogene Aussagen ableitbar. Maßgeblich für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel sind die in der EU zugelassenen Claims und deren Verwendungsbedingungen.