MikroScore
Marketing claims, evidence checked

Claims-Check

„Glycin ist nicht essentiell – also auch nicht wichtig"

✗ Falsch Nicht-essentiell heißt nur synthetisierbar – die Eigenproduktion deckt den Bedarf oft nicht.

Claim context

Claim im Kontext

Wirkstoff

Glycin →

Der Claim

“Wenn eine Aminosäure nicht essentiell ist, brauchen wir sie nicht extra aufzunehmen.”

So wird Glycin häufig abgetan – besonders in Diskussionen um Kollagen oder Glutathion-Supplemente.

Was die Studien zeigen

  • Definition: Nicht-essentiell bedeutet nur, dass der Körper prinzipiell Glycin herstellen kann.
  • Praktischer Bedarf: Studien zu Kollagensynthese, Glutathionbildung und antioxidativer Kapazität zeigen, dass die endogene Produktion den Bedarf vieler Menschen nicht abdeckt.
  • Humanstudien: Ergänztes Glycin verbessert Schlafqualität, Insulinsensitivität und Entzündungsmarker in mehreren kleinen RCTs.

Die Daten sprechen für eine funktionelle Limitierung – Glycin verhält sich „conditionally essential”.

Was EFSA / BfR dazu sagt

  • EFSA: Keine Health Claims für Glycin zugelassen. Das sagt nichts über die physiologische Relevanz, nur über die Beweislast nach EU-Claimrecht.
  • BfR: Keine spezifischen Warnungen oder Freigaben – Glycin wird als sicher angesehen.

Unser Urteil

Falsch. Glycin ist strukturell und metabolisch bedeutend. Dass es synthetisierbar ist, entkräftet nicht den Bedarf, den sowohl Ernährungsdaten als auch Humanstudien zeigen.

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite bewertet eine verbreitete Aussage redaktionell. Sie macht keine zulässigen Health Claims im Sinne der VO (EG) Nr. 1924/2006 und ersetzt keine medizinische Beratung. Aussagen zu Studien, Biomarkern oder Mechanismen sind als Einordnung der Evidenz zu verstehen, nicht als Empfehlung zur Behandlung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten.
Rechtlicher Kontext: Auch wenn einzelne Studien positive Effekte beschreiben, sind daraus nicht automatisch werblich zulässige gesundheitsbezogene Aussagen ableitbar. Maßgeblich für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel sind die in der EU zugelassenen Claims und deren Verwendungsbedingungen.